Im öffentlichen Dienst muss in jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten eine Beauftragte für Chancengleichheit bestellt werden. [...]
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Ihr steht ein Teilnahmerecht an Personalauswahlgesprächen und an regelmäßig stattfindenden Dienststellenleitungsbesprechungen zu.
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist (frühzeitig) zu beteiligen bei
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit gehört außerdem die Beratung und Unterstützung in Einzelfällen bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
(Quelle: http://service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1160825&llmid=0)
Zur Beauftragten für Chancengleichheit am Schulverbund Oberndorf wurde bestellt:
Frau Anna Buck